Energieausweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
und in Zukunft auf Grundlage der GEG 20
Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes, zeigt transparent
die Energieeffizienz und vermittelt mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses.
Zum Dokument gehört auch eine Empfehlung zur kostengünstigen Modernisierung.
Vermieter und Verkäufer müssen ihn vor einer Neuvermietung und einem Eigentümerwechsel zur Verfügung stellen, Mieter/Käufer können damit die
Nebenkosten besser einschätzen.
Nicht alle Hausbesitzer sind automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen.
Wer zum Beispiel in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine neue Immobilie bauen. Dann müssen Sie sich tatsächlich immer einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch als Eigentümer von Bestandsimmobilien benötigen Sie ein
solches Dokument, sobald Sie eine Wohnung
oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen möchten. Denn Käufer und Neu-Mieter
haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Entscheidung Informationen über die Energie-effizienz ihres neuen Heims vorlegen zu lassen.
Einen Energieausweis müssen Sie auch dann haben, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) durchführen lassen.
Grundsätzlich können Energieausweise für Gebäude entweder auf der Grundlage
des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) ausgestellt werden.
Bedarfsausweise sind aufwändiger als Verbrauchsausweise, haben aber auch mehr Aussagekraft.
In der Regel sind beide Arten von Energieausweisen zehn Jahre lang gültig.
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