Energieberatung bei uns
 

So sparen Sie richtig Geld!

Die größten Energieeinspar-Potenziale liegen in Deutschland im Bestand: 
Alte Gebäude brauchen etwa dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten.
Nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch Ihres Hauses um bis zu 80% reduzieren. 
Angesichts der steigenden Energiepreise haben sich die Modernisierungskosten dadurch schnell amortisiert.
 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024 wird stufenweise starten: 
Am 29. Dezember 2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 
im Bundesanzeiger veröffentlicht. Privatpersonen, die Eigentümer/innen eines Einfamilienhauses sind und es selbst bewohnen, 
können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf einen Zuschuss sowie zusätzlich für einen zinsgünstigen Ergänzungskredit 
für energetische Einzelmaßnahmen stellen. Den Ergänzungskredit gibt es nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder mit einem Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). 
Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Kundenportal Meine KfW.de registrieren, um einen Antrag stellen zu können. 
Das wird voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 möglich sein. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid für weitere Maßnahmen vom Bafa nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben, 
steht voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Wichtig: Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt werden und der Förderantrag zu den neuen Konditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.
 

Was und wie viel die BEG bezuschusst:
Für selbst genutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 
bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent, plus gegebenenfalls ein Effizienzbonus von fünf Prozent 
für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Zusätzlich können ein Effizienzbonus von fünf Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent beantragt werden. 
Den Einkommensbonus erhalten selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 
40.000 Euro nicht übersteigt. Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 70 Prozent betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden. Auch einzelne Effizienzmaßnahmen, etwa die Dämmung der Gebäudehülle oder der Fenstertausch, fördert der Bund künftig weiterhin mit einem Investitionskostenzuschuss 
von bis zu 20 Prozent, bestehend aus einer Grundförderung von 15 Prozent plus gegebenenfalls einem Fünf-Prozent-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Quellen: BMWK, KfW / jb

 

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID kann bei Antragstellung dann im Antragsformular des BAFA eingeben werden.

 

Für jede energetische Investition an Ihrem Haus muss individuell die geeignete Förderung gefunden werden. 
Bei einem Ortstermin bezieht sich unsere Energieberatung auf das ganze Projekt und Ihre individuelle Situation.
 

Wir beraten Sie kompetent und neutral – gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung!
 

Gerne stehen wir Ihnen für eine Terminabsprache und eine kurze Vorab-Information telefonisch zur Verfügung.

 

Energieberater der dena-Expertenliste sind verpflichtet, bei der Vor-Ort-Beratung keine wirtschaftlichen Eigen-Interessen zu vertreten 
und die Beratungsleistung neutral zu erbringen!

 

© Creativ-Fach-Studio  I  RF Energieberatung  I  Tel. 02293  903 27 05  I  Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.