So sparen Sie richtig Geld!
Die größten Energieeinspar-Potenziale liegen in Deutschland im Bestand:
Alte Gebäude brauchen etwa dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten.
Nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch Ihres
Hauses um bis zu 80% reduzieren. Angesichts der steigenden Energiepreise
haben sich die Modernisierungskosten dadurch schnell amortisiert.
Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEG-Einzelmaßnahmen angepasst. Durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen wird die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl durch die Anpassung reduziert.
Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung verstärkt daran von russischem Gas und Öl unabhängig zu werden. Die BEG-Förderung ist dabei ein Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.
Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
Welche neuen Fördersätze gelten?
Die Fördersätze bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelmaßnahmen z. B. zwischen bis zu 20 % bei Biomasseanlage mit Heizungs-Tausch-Bonus und bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit
Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus.
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID kann bei Antragstellung dann im Antragsformular des BAFA eingeben werden.
Für jede energetische Investition an Ihrem Haus muss individuell die geeignete Förderung gefunden werden. Bei einem Ortstermin bezieht sich unsere Energieberatung auf das ganze Projekt und Ihre individuelle Situation.
Wir beraten Sie kompetent und neutral –
gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung!
Als zugelassener BAFA-Energieberater können unsere Energieberatungs-Kosten (planerische Begleitung/Beaufsichtigung energetischer Maßnahmen)
zu 50% steuerlich abgesetzt werden!
Gerne stehen wir Ihnen für eine Terminabsprache und eine kurze Vorab-Information telefonisch zur Verfügung.
Energieberater der dena-Expertenliste sind verpflichtet, bei der Vor-Ort-Beratung
keine wirtschaftlichen Eigen-Interessen zu vertreten und die Beratungsleistung neutral zu erbringen!
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